Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten unseren Mitarbeitern einen monatlichen steuer- und sv-freien Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 EStG gewähren (konkret EGYM-Wellpass, als Benefit mit einem Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 34,00€). Auch Minijobber sollen dieses Benefit erhalten.
Unsere Frage ist nun, ob der Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 34,00€ auf die Minijobgrenze i.H.v. 603,00 € hinzugezählt werden muss oder ob dieser unbeachtlich ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
FP20 Gehalt