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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Minijob und Sachbezug, gem § 8 Abs.2 EStG

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir möchten unseren Mitarbeitern einen monatlichen steuer- und sv-freien Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 EStG gewähren (konkret EGYM-Wellpass, als Benefit mit einem Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 34,00€). Auch Minijobber sollen dieses Benefit erhalten.

    Unsere Frage ist nun, ob der Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 34,00€ auf die Minijobgrenze i.H.v. 603,00 € hinzugezählt werden muss oder ob dieser unbeachtlich ist.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

    FP20 Gehalt

  • 02
    RE: Minijob und Sachbezug, gem § 8 Abs.2 EStG

    Guten Tag,
     
    bei der Prüfung, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, ist auf das Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung abzustellen.
     
    Dabei sind laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie lohnsteuerfrei sind.
     
    In diesem Sinne sind steuerfreie Sachbezüge kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung und demzufolge nicht bei der Feststellung des maßgeblichen Arbeitsentgelts einer
    geringfügigen Beschäftigung zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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