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  • 01
    Minijob und private Krankenversicherung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    eine Mitarbeiterin, die ab dem nächsten Jahr nur noch geringfügig beschäftigt (Minijob) sein wird, möchte ab diesem Zeitpunkt ihre derzeitige gesetzliche Krankenversicherung auf eine private Krankenversicherung über ihre Mutter (Beamtin) umstellen. Ist das möglich und welche Schritte dafür erforderlich?

    Und wie würde es aussehen, wenn sie ab dem nächsten Jahr in den Übergangsbereich (Midijob) fallen würde?


    Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: Minijob und private Krankenversicherung

    Hallo AK515,
     
    die von Ihnen beschriebene Vorgehensweise der Mitarbeiterin, die derzeitige gesetzliche Krankenversicherung auf eine private Krankenversicherung über die Mutter umzustellen, ist für uns so nicht nachvollziehbar und kann von der Mitarbeiterin nur mit den beteiligten  Krankenkassen verbindlich geklärt werden.
     
    Grundsätzlich gilt, dass bei nicht gesetzlich krankenversicherten geringfügig entlohnten Personen der Beitragsgruppenschlüssel „0100“ (ggf. bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht „0500“) zu verwenden ist (Personengruppenschlüssel „109“).
     
    Eine Bescheinigung über die private Krankenversicherung sollte den Entgeltunterlagen beigefügt werden.
     
    Übersteigt dagegen das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze, unterliegt die Beschäftigung der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht sowie grundsätzlich auch der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Bei Eintreten von Krankenversicherungspflicht wird der Versicherungsschutz nicht mehr über die private Krankenversicherung weitergeführt.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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