Sachverhalt:
Ein 1972 geborener Beamter, der bereits Ruhegehalt wg dauerhafter Dienstunfähigkeit bezieht,
möchte einen Minijob (bei einem "privaten" Arbeitgeber, aber nicht Privathaushalt) aufnehmen. Er ist laut eigenen Angaben gesetzlich krankenversichert.
Er möchte sich im Minijob von der RV-Pflicht befreien lassen. Die Versteuerung im Minijob erfolgt mit der Lohnsteuerklasse 6.
Ist die Meldung in diesem Fall mit dem BGRS 6500 und dem PGRS 109 richtig ?
Die Unsicherheit besteht vor allem wegen dem RV-Kennzeichen im BGRS.
Vielen Dank!