Hallo Expertenteam,
bei einem Mandanten (Winzerbetrieb) übt eine Person ein duales Studium aus. Während der Praxisphasen erhält diese Person eine Ausbildungsvergütung und wird vom AG SV-pflichtig in der Beitragsgruppe 1111 gemeldet. Während der Theoriephasen, wird kein Entgelt gezahlt. Beiträge werden vom AG nur aus 1% der Bezugsgröße zur RV+ALV abgeführt.
Nun möchte der Arbeitgeber, die Person die sich bei ihm im dualen Studium befindet, während der Theoriephasen (es wird kein Entgelt für das duale Studium gezahlt) als Minijobber beschäftigen und nur pauschale Beiträge an die Minijobzentrale abführen.
Ist das rechtlich möglich? Oder besteht in diesem Fall dann volle SV-Pflicht, weil es derselbe Arbeitgeber ist und man von der Einheitlichkeit als AG ausgehen muss?
Vorab vielen Dank!
Viele Grüße
Anja Genderjahn-Kästle