Der 1. Minijob (450 EUR / Monat) endet am 15.01.2023.
Der 2. Minijob (505 EUR / Monat) beginnt am 01.01.2023.
Müssen die Entgelte für 01/2023 zusammengerechnet werden, ergo kein Minijob in 01/2023?
Der Absatz 2.2.2.1 der Geringfügigkeitsrichtlinien ist etwas unverständlich.