Guten Tag,
wir haben einen Minijobber, der sich ab Beginn der Beschäftigung von der Rentenversicherung befreien lassen hat. Dieser Minijobber wird jedoch nur zwei Monate im Jahr eingesetzt (März und Oktober). Muss dieser Minijobber bei jedem Arbeitseinsatz im März und Oktober eine neue Befreiung der Rentenversicherung beantragen oder ist von derselben Beschäftigung auszugehen, da die Beschäftigung nur deshalb abgemeldet wird, weil das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt (unbezahlter Urlaub) ist?
Wenn von derselben Beschäftigung ausgegangen wird, muss dann der unbezahlte Urlaub schriftlich genehmigt werden?
Vielen Dank vorab.