Grüß Gott, ein Mitarbeiter im Minijob verdient bei mir monatlich € 120,00. Er hat noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Muss in diesem Fall im Minijob bei der RV der Beitrag aus dem Mindesbeitrag 170,00€ berechnet werden? Oder in diesem Falle nicht, weil er ja im Hauptjob mehr verdient und diese beiden Beschäftigungen zusammengerechnet werden?
Danke.