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  • 01
    Minijob RV

    Grüß Gott, ein Mitarbeiter im Minijob verdient bei mir monatlich € 120,00. Er hat noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber. Muss in diesem Fall im Minijob bei der RV der Beitrag aus dem Mindesbeitrag 170,00€ berechnet werden? Oder in diesem Falle nicht, weil er ja im Hauptjob mehr verdient und diese beiden Beschäftigungen zusammengerechnet werden?

    Danke.

  • 02
    RE: Minijob RV

    Hallo AnRei,
     
    sofern neben der geringfügig entlohnten Beschäftigung eine rentenversicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung besteht, ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nicht zu prüfen. In einem solchen Fall wird unterstellt, dass die beitragspflichtigen Einnahmen in der Rentenversicherung insgesamt mindestens 175 Euro im Monat betragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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