Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Prognosebrechnung/Vorausberechnung ob die Minijob-Grenze überschritten wird oder nicht:
Wir wenden den TVÖD an. Mitarbeiter ist ganzjährig beschäftigt. Wenn wir im Januar eine Prognosebrechnung für das laufende Jahr machen und eine Tariferhöhung zum 01.05. bereits im Januar bekannt ist, ist dann bei der Prognoseberechnung das erhöhte Entgelt ab 01.05. bereits zu berücksichtigen oder mach ich eine Prognoseberechnung im Januar mit den dann im Januar aktuellen Beträgen und erstelle im Mai eine erneute Prognose für 12 Monate mit den neuen Werten? Das gleiche ist, wenn jemand im laufenden Jahr z. B. im September in die nächste Stufe vorrückt. Was ist wann zu berücksichtigen?
Eine andere Konstellation wäre: Eine Mitarbeiterin kommt 2 Monate vorzeitig aus der Elternzeit zurück, in den ersten 2 Monate soll sie aber nur ein paar Stunden machen und das Entgelt würde unter 603 € liegen. Ab dem 3. Monat werden die Stunden erhöht und das Entgelt liegt weit drüber. Sind die ersten beiden Monate dann Minijob? Wie ist die vorausschauende Betrachtung zu erstellen, Anzahl der Monate mit welchem Entgelt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße