Liebes AOK Team,
wir möchten einen Minijobber auf Abruf einstellen, der privat versichert ist.
Gemäß unserer Internetrecherche müssten wir diesen mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0500 und dem Personengruppenschlüssel 109 anlegen. Sehen wir das richtig?
Zudem sind wir uns unsicher, welche Krankenkasse wir hinterlegen müssen. Ist es in diesem Fall die private Krankenversicherung mit Hinterlegung der letzten Krankenkasse als Beitragseinzugskasse oder wäre es die Knappschaft, weil es sich um einen Minijob handelt?
Über eine kurze Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.