Wie im Beitrag vom 13.03.2026 schon beantwortet, ist bei Vorliegen einer PKV eine Schlüsselung mit 0500 zulässig. Wie ist das mit den Nachweisen: reicht die Bescheinigung der PKV, das die Person privat versichert ist oder ist zusätzlich der Nachweis der Beihilfe notwendig?
In diesem Fall folgendermaßen versichert: 20% PKV/80% Beihilfe.
Herzlichen Dank für eine Antwort!