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  • 01
    Minijob PKV/Beihilfe - Nachweis/Versicherungsbescheinigung

    Wie im Beitrag vom 13.03.2026 schon beantwortet, ist bei Vorliegen einer PKV eine Schlüsselung mit 0500 zulässig. Wie ist das mit den Nachweisen: reicht die Bescheinigung der PKV, das die Person privat versichert ist oder ist zusätzlich der Nachweis der Beihilfe notwendig?

    In diesem Fall folgendermaßen versichert: 20% PKV/80% Beihilfe.


    Herzlichen Dank für eine Antwort!

  • 02
    RE: Minijob PKV/Beihilfe - Nachweis/Versicherungsbescheinigung

    Hallo CZ,

    für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, fällt kein Pauschalbeitrag in der Krankenversicherung an. Der Nachweis über eine bestehende private Krankenversicherung ist den Entgeltunterlagen beizufügen. Zu der Frage bzgl. des Leistungsumfangs der jeweiligen privaten Krankenversicherung gibt es keine Aussage der Spitzenverbände der Sozialversicherung.

    Daher ist ein zusätzlicher Nachweis über die Höhe der Beihilfe nach unserem Verständnis nicht erforderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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