Hallo Expertenteam,
wir haben eine Mitarbeiterin, die durch die Anhebung des Mindestlohnes mit ihrem Entgelt nah an der Mini-Job-Grenze ist. Im Jahresschnitt liegt die Vergütung bei vorausschauender Betrachtung unter der Grenze zur Versicherungspflicht. In den Monaten mit vielen Arbeitstagen kann kommt es zum geringfügigem Überschreiten der Grenze - wenn man den einzelnen Monat betrachtet. Sie hat eine Vereinbarung mit Monatsgehalt und Arbeitszeit pro Woche/pro Monat.
Folgende Fragen dazu:
- Muss in den Monaten mit vielen Arbeitstagen das Gehalt erhöht werden und in Monaten mit weniger Arbeitstagen verringert, um zu gewährleisten, dass immer im jeweiligem Monat der Mindestlohn ausgezahlt wird? Wir gehen davon aus, dass dem so ist und wir monatlich entsprechend der tatsächlich geleisteten Stunden vergüten/abrechnen müssen
- Ist es zulässig, dass dann das Monatsgehalt teilweise über der Minijob-Grenze liegt, wenn im Schnitt über das Jahr die Grenze nicht überschritten wird und das Zeitkonto 0 ist - sich also in den Monaten mit viel und wenigen Arbeitstagen ausgleicht?
- Muss der Vertrag hier entsprechend auf Stundenlohn/schwankende Vergütung angepasst werden?
Gruß,
Jana Schaffrath