Hallo Zusammen, eine Mitarbeiterin wird in einem Monat wegen einer Augen-OP krank sein; voraussichtlich bis Monatsende. Die Vertretung für diese Mitarbeiterin übernimmt in dieser Zeit eine GfB Kollegin mit einer Verdopplung ihrer Arbeitszeit (von 10 auf 20 Stunden in der Woche). Ist diese Vertretung als unvorhergesehen einzuordnen und die GfB Beschäftigte bleibt Minijobberin, obwohl sie in dem Vertretungsmonat die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet? Viele Grüße, R. Grbic
Expertenforum - Minijob, geplante OP, Krankheitsvertretung
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Minijob, geplante OP, Krankheitsvertretung
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RE: Minijob, geplante OP, Krankheitsvertretung
Guten Tag,
seit dem 01.10.2022 ist das gelegentliche und unvorhersehbare Überschreiten im Minijob gesetzlich geregelt. Minijobber dürfen im Kalendermonat des Überschreitens maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (2 x 538 EUR = 1.076 EUR) verdienen. Als gelegentlich gilt ein Überschreiten in bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Auf Jahressicht ist somit ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Geringfügigkeitsgrenze möglich (für das Kalenderjahr 2024 = 7.532 EUR). Eine Krankheitsvertretung ist als unvorhersehbares Ereignis zu werten.
In Ihrem Sachverhalt bleibt die geringfügig entlohnte Beschäftigung bestehen, wenn im Monat der Krankheitsvertretung maximal das doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.076 Euro) von der Minijobberin erzielt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
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RE: Minijob, geplante OP, Krankheitsvertretung
Hallo liebes Expertenteam,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihre Angaben waren mir bewusst. Für mich stellt sich die Frage, ob eine geplante OP, die einen Monat in der Zukunft liegt, für die Krankheitsvertretung als unvorhergesehen einzustufen ist. Viele Grüße, R. Grbic
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04
RE: Minijob, geplante OP, Krankheitsvertretung
Guten Tag,
aus unserer Sicht ist eine Krankheitsvertretung als unvorhersehbar einzustufen, auch wenn eine Wartefrist für eine geplante OP vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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