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  • 01
    Minijob bei Rentenbezug aus Luxemburg

    Guten Tag,

    eine Beschäftigte, geb. 1966, Deutsche, wohnhaft in Deutschland, bezieht luxemburgische Rente (da über 57 Jahre und 40 Beitragsjahre), will in Deutschland einen Minijob antreten. Sonst keine weiteren Beschäftigungen. Muss der AG sie bei der Minijobzentrale anmelden?

  • 02
    RE: Minijob bei Rentenbezug aus Luxemburg

    Guten Tag,
     
    mit Aufnahme einer – auch geringfügig entlohnten – Beschäftigung in Deutschland finden die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung.
     
    Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung führt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten mit Dänemark, Luxemburg und Österreich zu Ausnahmen hinsichtlich der Absicherung im Krankheitsfall. Für Personen, die in Deutschland oder im Ausland wohnen und zulasten eines Versicherungsträgers in den vorgenannten Staaten krankenversichert sind sowie in Deutschland mit Sachleistungsanspruch betreut werden, gelten nach Artikel 11 Abs. 3 Buchst. a) VO (EG) 883/04 bei Aufnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung in Deutschland die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit. Da diese Personen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung aber weiterhin beim Versicherungsträger des anderen Mitgliedstaats krankenversichert bleiben und die deutsche Krankenkasse die Krankenversicherung nur im Auftrag durchführt, besteht keine Versicherungszeit im Sinne von § 249b SGB V, so dass keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind.
     
    Wenn die Mitarbeiterin aufgrund des Rentenbezugs in Luxemburg krankenversichert ist, erfolgt die Anmeldung zur Minijobzentrale mit der Beitragsgruppe "0100" und bei Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht mit "0600".
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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