Sehr geehrte Experten,
ist es möglich, als Minijobber auf Std.Lohn-Basis einen MA einzustellen, der die UR Vertretung eines Vollzeit-Mitarbeiters übernehmen sollte? D.h. sporadisch ca. 45 Tage im Jahr (x 7,6h pro Tag, maximal 340h pro Jahr), je nach UR Planung des einen VZ-Mitarbeiters. Was ist sozialversicherungsrechtlich zwecks Minijob zu beachten, wenn wir diese Vertretung als Minijobber abrechnen möchten?
Was gilt in den Zeiträumen, wo kein Einsatz erfolgt, dass je nach UR Planung des VZ-Mitarbeiters, mal mehrere Monate andauern könnte?! Müsste man ab-anmelden, da ja Abrechnung auf Std.Lohn Basis?! Ist hier dennoch immer weiterhin ein Minijob gegeben?
Zusätzlich könnte es auch sein, dass kurzfristige Einsätze als Krankheitsvertretung für diesen einen VZ-Mitarbeiter dazukommen könnten.
Lieben Dank für eine Erläuterung,
VG
TOM_MGG