Sachverhalt:
Ein Minijobber startet zum 1.1.25. Er soll (auch so im Arbeitsvertrag vom 30.12.204 geregelt) 6 Stunden wöchentlich (26 Std. monatlich) arbeiten. Stundenlohn 20 Euro => verstetigte monatliche Auszahlung 520 Euro.
Mitte Januar 2025 (Januar =1. Beschäftigungsmonat) fallen im 3-er-Team (2 festangestellte MA + dieser 1 Minijobber) die zwei festangestellten Kollegen für 10 Tage unvorhersehbar krankheitsbedingt aus und der Minijobber muss diese Lücke auffangen. Statt der vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitszeit für Januar 2025 werden es tatsächlich 75,25 Stunden, die der Minijobber arbeitet.
Frage zum Sozialversicherungsrecht/Arbeitsrecht:
1. Darf bereits im 1. Beschäftigungsmonat des Minijobs eine unvorhersehbare Überschreitung angewendet werden?
2. Es wurden sogar mehr als 50 % der vereinbarten AZ in das Arbeitszeitkonto eingestellt. Ist das grundsätzlich zulässig? Wenn ja, muss ich die größer 50 % geleisteten Stunden vollständig ausbezahlen? Wenn ja, dann würde ich die doppelte Minijob-Grenze für Januar überschreiten! Wird der Minijob dadurch komplett hinfällig und muss ich diesen rückwirkend mit dem BGRS 1111 / PGR 101 anmelden/korrigieren?
Vielen Dank für Ihre Antworten.