Guten Morgen, liebes Expertenteam,
eine kurze Frage zum Arbeitszeitkonto bei einem Minijob:
Ist es korrekt, dass das Arbeitszeitkonto kalenderjährlich ausgeglichen werden muss (also vom 01.01.2025 bis 31.12.2025), und nicht z. B. vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026? In der Literatur wird zwar allgemein erwähnt, dass das Arbeitszeitkonto innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden muss, aber aufgrund der Jahresentgeltgrenze beim Minijob gehe ich davon aus, dass der Ausgleich dem Kalenderjahr entspricht. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und einen guten Rutsch ins neue Jahr.