Guten Tag liebes Expertenteam,
wir möchten für unsere Minijobber Arbeitszeitkonten einführen, da die monatliche Arbeitszeit saisonal schwankend sein wird. Ich habe folgende Fragen dazu:
1. Ist es richtig, dass bei Zahlung eine Stundenlohns über dem Mindestlohn die gesetzliche Anforderung, dass nur 50% der vertraglich vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit auf das Konto eingestellt werden darf, hier nicht greift und mehr Stunden eingestellt werden dürfen?
2. Wieviele Stunden dürfen denn monatlich auf das Arbeitszeitkonto eingestellt werden, wenn der Stundenlohn über Mindestlohn liegt? Gibt es eine Obergrenze?
3. Darf man mehrere Monate hintereinander z.B. 30 Überstunden pro Monat anhäufen, so dass das Arbeitszeitkonto zeitweilig auf 90 Gesamtstunden anschwillt?
Dass die Überstunden zum Ende des des Jahres wieder abgebaut sein müssen, ist bekannt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Freundliche Grüße
Sabine