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  • 01
    Minijob Abweichung Gesambrutto und SV-Brutto

    In unserem neuen Lohnprogramm ergibt sich bei einem Minijobber ein Brutto von 533,00 EURO, wobei der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2% übernimmt (10,66 EURO). Als SV-Brutto werden auf der Lohnabrechnung statt der 533,00 EURO nun 543,66 EURO ausgewiesen (Brutto+Pauschalsteuer) und hiervon auch die Beiträge abgeführt. In meinen Augen kann das jedoch nicht richtig sein oder habe ich hier eine Neuerung übersehen, wodurch die Pauschalsteuer nun auf das eigentliche Brutto aufgeschlagen wird und sich daher beim SV-Brutto eine Abweichung ergibt ?

  • 02
    RE: Minijob Abweichung Gesambrutto und SV-Brutto

    Guten Tag,
     
    im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung fallen neben Sozialversicherungsbeiträgen eine pauschalisierte Einkommensteuer von 2 Prozent (§ 40a Abs. ESTG) an.
     
    Diese Pauschalsteuer stellt im Sinne der Sozialversicherung kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar und erhöht daher nicht das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt.
     
    Insoweit unterstützen wir Ihre Auffassung, dass die Berücksichtigung innerhalb Ihrer Gehaltsabrechnung fehlerhaft ist.
     
    Möglicherweise handelt es sich hier um einen Eingabefehler. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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