Sehr geehrte Dame und Herren, ein AN Minijob lt. AV 10 Std./Woche an 2 Tagen Di. 2 Std. und Do. 8 Std. für 603,00 € verstetigtes Bruttogehalt. Es wird ein AZK geführt. Danach ergibt sich folgendes:
Januar 48 Std. x 13,90 €/Std. Mindestlohn 667,20 €
Februar 40 Std. x 13,90 €/Std. Mindestlohn 556,00 €
März 42 Std. x 13,90 €/Std. Mindestlohn 583,80 €
Auszahlungsbetrag Januar bis März jeweils 603,00 €. In der vorausschauenden Betrachtung bleibt es beim Minijob. Lediglich da der Monat Januar viele Arbeitstage hatte, wurde der Höchstbetrag im Minijob überschritten. Teilen Sie meine Auffassung, dass aus dem Grund es im Januar beim Minijob bleibt, zumal sich der Betrag in den Folgemonaten verrechnet.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge