Hallo liebes Expertenteam,
eine neu eingestellte Mitarbeiterin wollte bei uns im Rahmen eines Midijobs tätig sein.
Nun hat sie nur an vier Tagen gearbeitet, fehlt seither und hat zum Monatsende wieder gekündigt. Vom Vertrag her wäre es ein Midijob gewesen, das Entgelt für die nun gearbeiteten
Stunden liegt nun allerdings unter der Minijobgrenze.
Kann dieser Monat auf Grund des tatsächlich gezahlten Entgelts als Minijob abgerechnet werden?
Die Dame ist bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert.
In welchen Fällen können Beiträge an die LKK abgeführt werden?
Oder muss dann generell eine andere Krankenkasse gewählt werden?
Danke sehr für Ihre Unterstützung!
Viele Grüße!