Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beschäftigen seit Jahren eine Minijobberin (mtl. Festlohn derzeit 520 €).
Wegen nicht vorhersehbarer Anlässe hat die Dame im November 2023 und im Juni 2024 die Geringfügigkeitsgrenze um jeweils ca. 300 € überschritten.
Im Oktober 2024 feiert sie ihr 10-jähriges Betriebsjubiläum bei uns und wird dann mit der Entgeltabrechnung Oktober laut Betriebsvereinbarung einen zusätzlichen Monatsfestlohn als Jubiläumszuwendung erhalten.
Da die Zahlung der Jubiläumszuwendung wegen der eindeutigen Regelung in der Betriebsvereinbarung vorhersehbar ist, aber bereits in zwei Monaten innerhalb des letzen Zeitjahres die Geringfügigkeitsgrenze nicht vorhersehbar überschritten wurde, sind wir unsicher, welche versicherungs- bzw. beitragsrechtliche Auswirkung die Zahlung der Jubiläumszuwendung hat.
Vielen Dank!