Guten Tag,
der Arbeitnehmer X wird zum 01.02.2025 zum gesetzlichen Mindestlohn in Teilzeit angestellt. Er möchte, dass der neue Arbeitgeber seinen Vertrag über betriebliche Altersvorsorge übernimmt. Durch den Anteil der Entgeltumwandlung würde er jedoch rechnerisch unter den MIndestlohn rutschen. Handelt es sich hierbei nun um eine Mindestlohnunterschreitung oder ist das zulässig ?
Ich möchte ungern, dass es vier Jahre später im Zuge einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung zu einer Nachberechnung von Beiträgen kommt.
MfG
E St