Hallo,
wir sind ein Industrieunternehmen und möchten eine eigene Reinigungskraft einstellen. Gilt für diese dann der Mindestlohn von 13,90€ oder muss der Reinigungstarif angewendet und 15,00€ Mindestlohn gezahlt werden?
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Hallo,
wir sind ein Industrieunternehmen und möchten eine eigene Reinigungskraft einstellen. Gilt für diese dann der Mindestlohn von 13,90€ oder muss der Reinigungstarif angewendet und 15,00€ Mindestlohn gezahlt werden?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nach der Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung gilt der Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk für alle Betriebe, die auch in den Anwendungsbereich des Rahmentarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk fallen. Nach § 1 Abs. 2 sind das Betriebe, die überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringen oder in denen jedenfalls eine selbstständige Betriebsabteilung derartige Leistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführt.
Wenn Sie eine Reinigungskraft für die Reinigungsarbeiten in dem Industrieunternehmen einstellen, sind die Voraussetzungen für die Anwendung des Gebäudereiniger-Mindestlohns daher nicht erfüllt; es gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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