Wir haben einen Arbeitnehmer, der eine Entgeltumwandlung bAV und eine Gehaltsumwandlung Firmenrad hat. Nun kommt dieser Arbeitnehmer unter den gesetzlichen Mindestlohn. Wird der Mindestlohn so gerechnet? Gehalt Abzug Gehaltsumwandlung Rad = muss Mindestlohn sein (Entgeltumwandlung bAV wird nicht mit einbezogen) oder Gehalt Abzug Gehaltsumwandlung Rad und Abzug Entgeltumwandlung bAV = muss Mindestlohn sein?
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Mindestlohn 2026
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RE: Mindestlohn 2026
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung erfüllt den Mindestlohnanspruch, kann also in Höhe des Umwandlungsbetrages auf den Mindestlohnanspruch angerechnet werden. Dies gilt allerdings nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung beachtet werden.
Die Entgeltumwandlung für das Fahrrad bleibt dagegen unberücksichtigt; erfüllt also den Mindestlohnanspruch nicht.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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