Hallo, wir haben eine Frage zum Mindestbeitrag bei der BAV:
Das Betriebsrentengesetz sieht einen Mindestbeitrag vor, der für die Entgeltumwandlung aufzuwenden ist. Jährlich ist mindestens 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV als Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) zu leisten; dies sind 265,13 Euro im Jahr 2024 beziehungsweise 22,09 Euro monatlich.
Frage: Stimmt das und gilt das z. B. auch bei Entgeldumwandlung BAV bei Minijobbern?