Expertenforum - Mietwohnung Arbeitgeber und unbezahlte Überstunden

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  • 01
    Mietwohnung Arbeitgeber und unbezahlte Überstunden

    Ein Arbeitgeber möchte eine Wohnung mieten für die er monatlich 1.500 € bezahlt. Diese möchte er als Werkswohnung an einen Mitarbeiter vermieten, wobei dieser 1.000 € monatliche Miete bezahlen und zusätzlich noch 10 unbezahlte Überstunden pro Monat leisten soll. Meine Frage lautet nun ob eine solche Vereinbarung mit unbezahlten Überstunden arbeitsrechtlich möglich ist ?

     

  • 02
    RE: Mietwohnung Arbeitgeber und unbezahlte Überstunden

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich ist die Vereinbarung von unbezahlten Überstunden grundsätzlich zulässig. Einschränkungen können sich daraus ergeben, dass durch die unbezahlte Mehrarbeit ein etwaiger Branchenmindestlohn oder der gesetzliche Mindestlohn nicht eingehalten wird. Sollte ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis normativ anwendbar sein, ist die Vereinbarung von unbezahlten Überstunden nur mit Zustimmung der tarifschließenden Gewerkschaft zulässig, soweit unbezahlte Überstunden im Tarif nicht vorgesehen sind. Von einer normativen Geltung des Tarifvertrages spricht man, wenn der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist und der Arbeitgeber entweder den Tarifvertrag selbst abgeschlossen hat oder Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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