Hallo Expertenteam,
ein hauptberuflich Selbstständiger, wird ab dem 01.03.2025 eine Nebentätigkeit als angestellter Arbeitnehmer beginnen.
Er ist in der Nebentätigkeit nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Er hat ein Bruttomonatsgehalt von € 1.750,00. Muss in diesem Fall für die RV und AV auch die Midijobregelung angewendet werden?
Danke für Ihre Hilfe