Expertenforum - Midijobregelung

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  • 01
    Midijobregelung

    Hallo Expertenteam,


    ein hauptberuflich Selbstständiger, wird ab dem 01.03.2025 eine Nebentätigkeit als angestellter Arbeitnehmer beginnen.

    Er ist in der Nebentätigkeit nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig.

    Er hat ein Bruttomonatsgehalt von € 1.750,00. Muss in diesem Fall für die RV und AV auch die Midijobregelung angewendet werden?


    Danke für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Midijobregelung

    Hallo Lohnabrechner04,
     
    für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 556,01 € bis 2.000,00 € ist die Beitragsberechnung im Übergangsbereich vorzunehmen.
     
    Sofern – wie in Ihrem Fall - ein Arbeitnehmer neben der Beschäftigung eine „hauptberuflich“ selbstständige Tätigkeit ausübt, findet der Übergangsbereich für die Beitragsberechnung aus der Beschäftigung in den Zweigen der Renten- und Arbeitslosenversicherung Anwendung.
     
    Die Einnahmen des Mitarbeiters aus einer neben der Beschäftigung ausgeübten selbstständigen Tätigkeit werden bei der Feststellung, ob der Übergangsbereich anzuwenden ist, nicht berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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