Hallo,
ein Versorgungsempfängerin bekommt monatlich 1.661,67 €.
Ist hier die Midijobregelung anzuwenden?
Lieben Dank.
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Hallo,
ein Versorgungsempfängerin bekommt monatlich 1.661,67 €.
Ist hier die Midijobregelung anzuwenden?
Lieben Dank.
Hallo Julia0,
bei der Feststellung, ob die Regelungen des Übergangsbereichs Anwendung findet, ist ausschließlich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt aus einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen zu berücksichtigen. Für Personen die einen Versorgungsbezug erhalten, finden die Regelungen des Übergangsbereichs dagegen keine Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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