Guten Tag,
ich hatte 2019 zum ersten Mal einen Werkstudenten in unserer Firma und hatte damals von unserem Abrechnungsprogramm die Auskunft bekommen, dass bei Werkstudenten die Midijob-Regelungen nicht anzuwenden seien, auch wenn das Entgelt innerhalb des Übergangsbereiches liegt. Nun habe ich gerade in einem Artikel gelesen, dass die Midijob-Regeln auch bei Werkstudenten gelten sollen. Was ist korrekt? Wenn die Midijob-Regeln anzuwenden sind und ich die Abrechnung damit bisher falsch vorgenommen habe, bis wann kann/muss ich sie dann rückwirkend korrigieren?
Vielen Dank.