Guten Morgen,
ist es möglich, während der Elternzeit beim selben AG einen Midijob (10 Std./Wo.) auszuüben? Die Tätigkeit soll von Mitte Februar bis Mitte August ausgeübt werden. Danke für Ihre Rückmeldung.
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Guten Morgen,
ist es möglich, während der Elternzeit beim selben AG einen Midijob (10 Std./Wo.) auszuüben? Die Tätigkeit soll von Mitte Februar bis Mitte August ausgeübt werden. Danke für Ihre Rückmeldung.
Guten Tag,
Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit sind grundsätzlich möglich.
Bei einer Beschäftigung während der Elternzeit beim bisherigen Arbeitgeber gelten die allgemeinen Kriterien für die Beurteilung, ob Versicherungspflicht eintritt oder nicht. Beträgt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung mehr als der aktuelle Grenzwert für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, so besteht Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht.
Elternzeiten, die mit einem Beginn ab 01.01.2024 elektronisch gemeldet werden, sind bei Bezug von beitragspflichtigem Entgelt vom Arbeitgeber abzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank für die Info. Meine Frage bezog sich nicht auf den Minijob, sondern Midijob. Sofern innerhalb dieser 6 Monate ein monatliches Entgelt bezogen wird, welches in den Übergangsbereich fällt, muss der Übergangsbereich auch angewandt werden?
Guten Tag,
sofern das Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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