Guten Tag, ich habe eine Frage zur Anstellung im Midijob-Bereich. Eine Mitarbeiterin wird für 24 Wochenstunden angestellt, der Verdienst hierfür liegt im Übergangsbereich. Sie ist gesetzlich versicherrt. Darüber hinaus ist sie als Freiberuflerin selbständig tätig und hat hier weitere Einkünfte. Müssen diese Einkünfte bei der Betrachtung (Prognose) des monatlichen Durchschnittsverdienstes berücksichtigt werden oder ist für die Einstufung "Midijob" ausschließlich das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis zu betrachten?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen
K. Böge