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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Midijob mit Entgeltumwandlung Fahrradleasing

    Hallo,


    ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter verdient ca. 700€ und ist mit der Steuerklasse 6 (Nebenarbeitergeber) angemeldet. Jetzt möchte Fahrräder über die Entgeltumwandlung leasen mit einem Eigenanteil von ca. 320€. Somit verringert sich sein Krankenversicherungbrutto unter die Minijobgrenze. Ist dies überhaupt möglich und wenn ja, wie muss er geschlüsselt werden?


    Herzlichen Dank für eine Rückmeldung.


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Midijob mit Entgeltumwandlung Fahrradleasing

    Guten Tag,
     
    eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten Fahrrades ist grundsätzlich zulässig und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das, um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des Fahrrades ergibt.
     
    Sofern in Ihrem Fall dann die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten wird, liegt keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr vor und es muss eine Ummeldung zur Minijobzentrale erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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