Hallo liebes Expertenteam, wir haben einen Praktikanten der ein freiwilliges Praktikum zur Orientierung, allgemeine Einführung und internen Einarbeitung im Rahmen seiner Bachelorarbeit (welche er im Anschluss an das freiwillige Praktikum schreibt) absolviert. Wir haben das freiwillige Praktikum SV-Pflichtig in allen Zweigen beurteilt, da die 20 Wochenstunden nicht eingehalten werden können. Darf ich in diesem Fall die Regelungen zum Midijob anwenden oder gehört so ein Praktikum auch zur Ausbildung bzw. Studium? Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Expertenforum - Midijob - Freiwilliges Praktikum

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Midijob - Freiwilliges Praktikum
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RE: Midijob - Freiwilliges Praktikum
Hallo Team E,
sozialversicherungsrechtlich handelt es um vorgeschriebene Praktika, wenn diese in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung normiert sind. Die Verpflichtung zur Ableistung eines solchen Praktikums ist nachzuweisen.
In einem solchen Fall finden die Regelungen des Übergangsbereichs keine Anwendung.
Da es sich in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt um ein freiwilliges Praktikum handelt, sin die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
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