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  • 01
    Midijob-Berechnung zwingend anwenden

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bisher haben wir die Midijobgrenze, wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren, angewandt.


    Nun tauchte bei uns die Frage auf, ob diese zwingend anzuwenden ist.

    Je nach Fallkonstellation sind die Kosten des Arbeitgebers schon deutlich höher.

    Falls diese zwingend angewendet werden muss, woraus ergibt sich das?

    Aus § 20 Abs.2a SGB IV???

    Vielen Dank und viele Grüße

     

  • 02
    RE: Midijob-Berechnung zwingend anwenden

    Guten Tag,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Übergangsbereich von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegt.
     
    Sofern das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, sind die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen anzuwenden, ein Wahlrecht besteht nicht (§ 20 SGB IV).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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