Sehr geehrte Damen und Herren,
bisher haben wir die Midijobgrenze, wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren, angewandt.
Nun tauchte bei uns die Frage auf, ob diese zwingend anzuwenden ist.
Je nach Fallkonstellation sind die Kosten des Arbeitgebers schon deutlich höher.
Falls diese zwingend angewendet werden muss, woraus ergibt sich das?
Aus § 20 Abs.2a SGB IV???
Vielen Dank und viele Grüße