Guten Tag,
ein Mitarbeiter war zum 01.01.2024 über der Midijobgrenze (3.300€) 1,1,1,1
Ab 01.05.2024 liegt das Gehalt aufgrund einer AZ-Änderung 1.600€ innerhalb der Midijob Grenze. Mitteilung aufgrund einer befristeteten Vertragsanpassung bis 31.12.2024. Vertragsabschluss 24.04.2024
Frage: Dürfen wir ab dem 01.05.2024 die Midijob Berechnung anwenden? Unseres Erachtens ja
Zusatz:
Ab dem 01.01.2025 erhöht sich das Arbeitsentgelt auf 3.500€ mtl. wg. (s.o.)
Vielen Dank f. eine Rückmeldung