Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Midijob

    Guten Tag,

    kann die Midijob Regelung bei folgender Konstellation angewendet werden?


    Mitarbeiter hat drei Jobs

    Arbeitgeber A = Entgelt 1.200,00 €

    Arbeitgeber B = Entgelt 600,00 € (Mini Job)

    Arbeitgeber C = Entgelt 650,00 €


    A und C sind ja zusammenzurechnen und sozialversicherungspflichtig.


    Unsere Frage ist, können A und C als Midijob abgerechnet werden?


    Danke

  • 02
    RE: Midijob

    Guten Tag,
     
    werden mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Prüfung der Anwendung des Übergangsbereichs nur die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden.
     
    Arbeitsentgelte aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird, sind bei der Ermittlung
    des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen (§ 20 Absatz 2a Satz 1 SGB IV). Eine Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte scheidet für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch in den Fällen aus, in denen der geringfügig entlohnt Beschäftigte der Rentenversicherungspflicht unterliegt.
     
    In Ihrem Sachverhalt sind somit lediglich die Arbeitsentgelte aus den versicherungspflichtigen Beschäftigungen A und C zu addieren. Liegt das regelmäßige Entgelt aus beiden Beschäftigungen im Übergangsbereich, so wie nach Ihrer Sachverhaltsschilderung, ist dieser anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.