Hallo AOK,
Ich habe einen Mitarbeiter zu Beginn seiner Beschäftigung im Übergangsbereich.
Jetzt hat der MA für 3 (April, Mai, Juni) Kalendmonate den Übergangsbereich überschritten. Und sollte wieder nach diesen 3 Monaten zurück in seine ursprüngliche arbeitszeit wechseln, allerdings wurden erneut eine Verlängerung seiner Arbeitszeiterhöhung für 2 Monate durchgeführt (Juli, august)
Meine Frage.
Ist der Mitarbeiter noch als midijob zu sehen oder muss ich ihn rückwirkend ab April den Status midijob entziehen oder erst ab juli.
Ich danke Ihnen.