Sehr geehrte Experten,
ich habe im Rahmen des Seminars gelernt, dass bei einem bestimmten Verdienst, der Arbeitnehmer als Midijobber zwingend geführt werden muss.
Ich habe nun eine Kollegin, die im Laufe des Jahres ihre Stunden soweit runtergefahren hat, dass der monatliche Verdienst bei um die 1.000 € liegt.
Muss ich sie jetzt rückwirkend als Midi-Jobber behandeln oder kann ich die Änderung zum 01.01.2023 vornehmen ? Denn wenn jemand innerhalb in den Midijobberverdienst rutscht, wie verfahre ich denn dann hinsichtlich der Meldung bei SV-Net? Muss ich dann zwei Jahresmeldungen erstellen, also eine für außerhalb der Gleitzone und eine innerhalb der Gleitzone?
Welche Konsequenzen wären zu tragen, wenn das Versäumnis bei einer Prüfung beanstandet werden würde? Eigentlich ist ja kein „Schaden“ entstanden… oder?
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