Wir haben AN, deren Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt und in 2026 auch weiterhin über dem Mindestlohn liegen wird.
Aufgrund der vereinbarten Stundenzahl erhalten sie ein regelmäßiges monatliches Einkommen.
Bei einer AN beträgt dieses 600 €.
Wie wäre diese AN dann in 2026 aufgrund der neuen Geringfügigkeitsgrenze von 603€ in der SV zu behandeln, wenn sich der Stundenlohn oder die Anzahl der Stunden nicht verändern würde?