Bei uns soll ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden.
Er soll ein Monatsentgelt von ca. 3000,00 EUR in unserer Firma verdienen. Der Arbeitnehmer hat uns mitgeteilt, dass privat krankenversichert ist und er bereits eine Hauptbeschäftigung hat in der er über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Wie verhält es sich mit den Sozialversicherungsbeiträgen der Nebenbeschäftigung in unserer Firma? Müssen hier die Arbeitgeber anteilig KV und PV sowie den Zuschuss zur AV und RV abführen? Wovon hängt das ab?
Welche Unterlagen sollte ich diesbezüglich zur Personalakte nehmen?
Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Antwort!