Guten Tag,
eine Arbeitnehmerin ist bei Arbeitgeber A in den Beitragsgruppen 9111 gemeldet. Sie befindet sich in Elternzeit und deshalb wurde neben einer 51er Unterbrechungsmeldung die Elternzeit mit 017 gemeldet. Sie wird bei der AOK beitragsfrei geführt. Jetzt nimmt sie bei Arbeitgeber B eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung während der Elternzeit auf. Daher Anmeldung in den Beitragsgruppen 1111. Welche Auswirkungen auf die DEÜV-Meldungen hat dies? Eine Beitragsgruppe 9111 kollidiert mit der Beitragsgruppe 1111. Ist der Arbeitgeber A wirklich verpflichtet eine Beitragsgruppenänderung in 1111 zu melden. Nach welcher Grundlage. Danke.