Sehr geehrte Damen und Herren, ein AN aus einem Drittstaat hat beim AG einen Arbeitsvertrag ab 1.7.2024; gültige Fiktionsbescheinigung mit Arbeitserlaubnis vom 19.07.2024. Das Arbeitsverhältnis ruht in der Zeit vom 01.07. bis 18.07.2024. Hinterlege ich im Lohnprogramm für den Zeitraum 01.-18.07.2024 "Berufliches Tätigkeitsverbot" oder "Vorsorgliche Einstellung der beruflichen Tätigkeit".
Vielen Dank! Kluge