Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Meldungen SV

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Beschäftigte Ärztin von ist vom 01.11.2018 bis 28.02.2027 befristet bei uns angestellt (0010). Während der EZ arbeitet Sie TZ vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 (1011). Ab dem 01.07.2024 lebt der Hauptvertrag wieder auf und die Mitarbeiterin wurde versehentlich mit 0010 abgerechnet. Der Fehler fiel im Juli 2025 auf die Mitarbeiterin wurde rückwirkend wieder ab 01.07.2024 1011 umgeschlüsselt. Unser Programm hat folgende Meldungen erstellt.


    Anmeldung 10 1011 01.01.2024

    Abmeldung 32 0010 01.01.2024 – 30.06.2024

    Jahresmeldung 50 1011 01.01.2024 – 31.12.2024

    Anmeldung 12 1011 01.07.2024

    Jahresmeldung 50 1011 01.07.2024 – 31.12.2024


    Ich würde die oben genannten Meldungen stornieren und folgende neue Meldungen erstellen:


    Abmeldung 32 31.12.2023

    Anmeldung 12 01.01.2024

    Jahresmeldung 50 01.01 bis 31.12.2024


    Ist das so richtig?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Meldungen SV

    Hallo Personal_BW,
     
    wie Sie bereits richtig festgestellt haben, unterliegt die Beschäftigung trotz Auflebens des „Hauptvertrages“ seit 01.07.2024 weiterhin der Krankenversicherungspflicht. Daher erachten wir es für sinnvoll, die irrtümlich zum Zeitpunkt 30.06 /01.07.2024 übermittelten „Ummeldungen“ zu stornieren und das beitragspflichtige Bruttoentgelt 2024 mit einer Jahresmeldung zu übermitteln.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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