Hallo,
ein Werkstudent ist längerfristig erkrankt. Die Entgeltfortzahlung endet am 14.11.2025.
Er bekommt daher ab 15.11.2025 kein Entgelt mehr.
Als Werkstudent hat er ja keinen Anspruch auf Krankengeld.
Müssen wir dennoch eine Unterbrechungsmeldung machen, oder erst nach einem Monat mit Meldegrund 34 zum 14.12.2025, wie bei unbezahltem Urlaub. Und dann Neu-Anmeldung mit Meldegrund 13, wenn die Arbeit wieder aufgenommen wird.
Viele Grüße, A Brand