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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Meldungen bei erneuter AU während Blockfrist

    Welche Meldungen zur Sozialversicherung müssen erstellt werden, wenn ein Mitarbeiter ausgesteuert war, die Beschäftigung dann wieder aufgenommen hat und nun während der Blockfrist erneut mit der selben Diagnose erkrankt, so dass kein Krankengeldanspruch besteht?

    Die Abmeldung bei Aussteuerung und die neue Anmeldung bei Beschäftigungsaufnahme wurden erstellt. Aber dann? Unterbrechungsmeldung oder Abmeldung mit welchem Meldegrund und zu welchem Zeitpunkt?

  • 02
    RE: Meldungen bei erneuter AU während Blockfrist

    Guten Tag,
     
    eine Unterbrechungsmeldung dürfen Sie nicht absetzen, da der Mitarbeiter kein Krankengeld (Entgeltersatzleistung) bezieht.
    Wir empfehlen Ihnen, den Arbeitnehmer in Ihrem Abrechnungsprogramm auf „abwesend ohne Entgeltersatzleistung“ zu setzen und, falls die Arbeitsunfähigkeit länger als einen Monat andauert, mit Grund 34 nach der Monatsfrist (analog zu einem unbezahlten Urlaub) abzumelden.
    Der Arbeitnehmer sollte sich dringend mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen damit die Weiterversicherung nahtlos durchgeführt werden kann.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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