Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Meldung zur Berufsgenossenschaft

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind ein Gesundheitskonzern mit deutschlandweit mehreren Krankenhäusern. Wir setzen bei uns auch Mitarbeiter ein, die ein "freiwilliges soziales Jahr" ableisten. Diese Personen werden nicht über uns abgerechnet, sondern sie haben einen "Arbeitsvertrag" mit einem externen Träger (z. B. Rotes Kreuz). Dieser Träger ist Arbeitgeber und erstellt die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Einsatzstelle ist jedoch in unserem Krankenhaus. Wir erhalten jeden Monat eine Rechnung für die Vergütung und Sozialabgaben der Freiwilligen.


    Frage: Wer ist zuständig für die Meldung der Entgelte an die Berufsgenossenschaft? Muss das die Abrechnungsstelle erledigen oder ist dafür die Einsatzstelle zuständig? Und unter welcher Betriebsnummer/Unternehmensnummer muss das erfolgen? Die Nummer der Abrechnungsstelle oder die Nummer der Einsatzstelle?

    Bitte geben Sie mir eine Quelle an, wo ich das nachlesen kann. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Meldung zur Berufsgenossenschaft

    Hallo Karl,

    zunächst einmal bitten wir um Verständnis, dass zu dem von Ihnen angesprochenen Fragenkomplex keine Rechtsquelle aus dem Sozialversicherungsrecht zu entnehmen ist, woraus sich für Sie eine Lösung zum Nachlesen ergibt. 

    Da nach Ihrer Schilderung das Rote Kreuz (externer Träger der Maßnahme) als „Arbeitgeber“ für die Lohn- und Gehaltsabrechnung zuständig ist, wäre nach unserer Schlussfolgerung dieser externe Träger auch für das Übermitteln der Meldungen zur Sozialversicherung (u. a. auch die Meldungen der Entgelte für die Berufsgenossenschaft) zuständig.

    Allerdings können nach unserem Kenntnisstand interne Vereinbarungen zwischen Abrechnungs- und Einsatzstellen von diesen Grundsätzen abweichende Regelungen enthalten. 

    Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen wir eine Klärung mit der zuständigen Abrechnungsstelle herbeizuführen.

    Weitergehende Informationen hierzu können Sie der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zum Bundesfreiwilligendienst entnehmen.
    Den entsprechenden Link finden Sie hier:

    https://www.bundesfreiwilligendienst.de/fuer-einsatzstellen

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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