Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein Gesundheitskonzern mit deutschlandweit mehreren Krankenhäusern. Wir setzen bei uns auch Mitarbeiter ein, die ein "freiwilliges soziales Jahr" ableisten. Diese Personen werden nicht über uns abgerechnet, sondern sie haben einen "Arbeitsvertrag" mit einem externen Träger (z. B. Rotes Kreuz). Dieser Träger ist Arbeitgeber und erstellt die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Einsatzstelle ist jedoch in unserem Krankenhaus. Wir erhalten jeden Monat eine Rechnung für die Vergütung und Sozialabgaben der Freiwilligen.
Frage: Wer ist zuständig für die Meldung der Entgelte an die Berufsgenossenschaft? Muss das die Abrechnungsstelle erledigen oder ist dafür die Einsatzstelle zuständig? Und unter welcher Betriebsnummer/Unternehmensnummer muss das erfolgen? Die Nummer der Abrechnungsstelle oder die Nummer der Einsatzstelle?
Bitte geben Sie mir eine Quelle an, wo ich das nachlesen kann. Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.