Arbeitnehmer setzt den Arbeitgeber davon in Kenntnis, dass er ab 01.01.2026 eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Versicherungsjahren) beansprucht. Gleichzeitig beendet er das Arbeitsverhältnis zum 31.12.25. Welche Meldungen zur Sozialversicherung muss nun der Arbeitgeber erstatten?
Expertenforum - Meldung Rentenantrag

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Meldung Rentenantrag
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RE: Meldung Rentenantrag
Hallo Rebus fiduciae,
sofern das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich zum 31.12.2025 beendet wird, ist zu diesem Zeitpunkt eine Abmeldung mit dem Meldegrund „30“ zu übermitteln.
Sollte der Rentenversicherungsträger den Arbeitgeber auffordern, im Rahmen der Rentenantragsstellung eine „zusätzliche Meldung“ zu übermitteln, ist dieser nach § 194 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VI verpflichtet, das bis zu dem maßgeblichen Zeitpunkt erzielte Bruttoarbeitsentgelt gesondert mit dem Grund der Abgabe „57“ zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
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