Zum 1.9. geht ein Mitarbeiter (GKV, Festgehalt) in die Regelaltersrente, wird aber bei sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben und auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.
Meine Frage dazu: wie werden die Meldezeiträume korrekt erfaßt? Nach dem, was ich mir angelesen habe, dürfen sich Meldezeiträume nicht „wiederholen“.
Die 57er-Meldung ist erfolgt, das System hat aber nur den Zeitraum 1.1.-31.7. angenommen und nicht – wie ich gehofft hatte - bis 31.8.
Deshalb vermute ich, daß ich in der „Abmeldung“ zu Ende August (Meldegrund 32, BGR 1111, PGR 101) nur den Meldezeitraum August mit dem einzelnen Monatsgehalt erfassen darf.
Die „Neu“anmeldung ab 1.9. lautet dann wie folgt: Meldegrund 12, BGR 3121, PGR 120, die Jahresmeldung Ende Dezember erfaßt Zeitraum und Gehalt von Oktober bis Dezember.
Sind meine Überlegungen korrekt?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und beste Grüße,
Anja