Guten Tag und schon vorab vielen Dank für diese Forum!
Ich habe eine Frage zum Meldegrund 36 ,
Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional).
Was bedeutet das optional , was ich bei den Erläuterungen lese?
Sobald ein Wechsel der Lohnabrechnungssoftware , Bsp. bisher inhouse (Lexware) , dann Abrechnung über Lohnbüro (die mit Datev, Agenda etc.) arbeiten, erfolgt die Abmeldung doch
immer mit Meldegrund 36 ? Oder habe ich da was komplett falsch verstanden und optional bedeutet, man kann kann auch mit Meldegrund 30 abmelden ?
Kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.
Und 2 Frage dazu, die Anmeldung muss dann doch beim Lohnbüro mit Meldegrund 13 erfolgen ?
(die haben aber Meldegrund 10 verwendet )
Vielen Dank für Ihre Hilfe.