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  • 01
    Meldegrund 36

    Guten Tag und schon vorab vielen Dank für diese Forum!


    Ich habe eine Frage zum Meldegrund 36 ,

    Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional).


    Was bedeutet das optional , was ich bei den Erläuterungen lese?


    Sobald ein Wechsel der Lohnabrechnungssoftware , Bsp. bisher inhouse (Lexware) , dann Abrechnung über Lohnbüro (die mit Datev, Agenda etc.) arbeiten, erfolgt die Abmeldung doch

    immer mit Meldegrund 36 ? Oder habe ich da was komplett falsch verstanden und optional bedeutet, man kann kann auch mit Meldegrund 30 abmelden ?

    Kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.


    Und 2 Frage dazu, die Anmeldung muss dann doch beim Lohnbüro mit Meldegrund 13 erfolgen ?

    (die haben aber Meldegrund 10 verwendet )


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.


     

  • 02
    RE: Meldegrund 36

    Hallo Alexander_BIn,
     
    zunächst einmal möchten wir uns für Ihre wertschätzende Worte bedanken.
     
    Ein Wechsel des Entgeltabrechnungssystems gehört grundsätzlich nicht zu den meldepflichtigen Tatbeständen nach der DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung), so dass die Meldungen mit Abgabegrund „36“ bzw. „13“ optional - also wahlweise - übermittelt werden können.
     
    Sofern durch die Aufnahme der Mitarbeiter in das neue Entgeltabrechnungssystem Anmeldungen erzeugt wurden, liegen bei der Krankenkasse/Einzugsstelle nunmehr offene Meldezeiten vor. Somit ist die vorherige Meldezeit zu beenden.
     
    Zu beachten ist hierbei, dass – wie oben erwähnt - in einem solchen Fall die Meldegründe
    „36“ und „13“ verbindlich zu nutzen sind, da es sich um durchgehende Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Sozialversicherung handelt.  Die Meldegründe „30“ und „10“ werden hierbei nicht berücksichtigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Meldegrund 36

    Vielen Dank für diese Erläuterungen und Hinweise !!


    Das hilft sehr . Danke für diese tolle Expertenforum

  • 04
    RE: Meldegrund 36

    Hallo Alexander_Bln,
     
    es freut uns, dass wir weiterhelfen konnten. Wir bedanken uns für die positive Rückmeldung und wünschen Ihnen noch eine angenehme "Restwoche".
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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