Hallo liebes Team,
ein Minijobber (€556,--) ist länger als 6 Wochen krank.
Mit welchem Meldegrund ist das Ende der Lohnfortzahlung zu melden?
Grund 51 oder Grund 34?
Vielen Dank.
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Hallo liebes Team,
ein Minijobber (€556,--) ist länger als 6 Wochen krank.
Mit welchem Meldegrund ist das Ende der Lohnfortzahlung zu melden?
Grund 51 oder Grund 34?
Vielen Dank.
Hallo elisa,
bei geringfügig entlohnten Mitarbeitern (ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung) sind Unterbrechungen der Entgeltzahlung von länger als einem Monat zu melden. Grund für die Unterbrechung kann beispielsweise eine längere Arbeitsunfähigkeit sein.
Da für diesen Personenkreis kein Anspruch auf Krankengeld besteht, ist demzufolge keine Unterbrechungsmeldung wegen „Bezuges einer Entgeltersatzleistung“ mit Grund der Abgabe „51“ zu übermitteln, sondern unter Berücksichtigung einer Monatsfrist eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ zu erstellen.
Hat der Anspruch auf Entgeltfortzahlung z.B. am 14.05.25 geendet, beginnt die Monatsfrist am 15.05.25 und endet am 14.06.25.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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