Ich muss einen neuen Mitarbeiter anlegen, der zur Zeit die Meisterschule besucht. Er hat eine Bescheinigung dieser Meisterschule in der folgendes steht: "Zum Erreichen der Gesamtqualifikation ist die selbständige Durchführung eines Projekts in einem Unternehmen erforderlich. "
Ist dieser Mitarbeiter einem Studenten an einer Hochschule gleichzustellen, der ein Pflichtpraktikum absolviert und somit sozialversicherungsfrei anzumelden ist?